Gesetzlich versichert
Im Bürgerspital, mit einer Ausnahme.
Ist eine Spiegelung medizinisch angezeigt, trägt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten, ambulant wie stationär; operiert wird dann im Bürgerspital Wertheim. Ausgenommen sind Spülung und Glättung bei einer Kniearthrose: Der Gemeinsame Bundesausschuss hat sie 2015 aus dem Leistungskatalog genommen, weil Studien keinen Nutzen zeigten.
Trotz Arthrose übernimmt die Kasse die Spiegelung, wenn eine Verletzung, eine akute Gelenkblockade oder ein Meniskusschaden die Beschwerden eindeutig erklärt. Vor arthroskopischen Eingriffen an der Schulter haben gesetzlich Versicherte zudem Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung.





















